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VISIONARYCONTROL
Produkt Datenschutz

Rechtliches / 01

Impressum

Anbieterkennzeichnung, Produktstatus und rechtliche Hinweise.

Anbieter

Andreas Zerfas

Leuterod, Deutschland

Produkt in Entwicklung

Angaben gemäß § 5 DDG

Andreas Zerfas
Am Steinchen 1
56244 Leuterod
Deutschland

Kontakt

Telefon: +49 160 5325634
E-Mail: andreas@zerfas.de

Sicherheitskontakt

Hinweise auf mögliche Sicherheitslücken oder andere sicherheitsrelevante Sachverhalte im Zusammenhang mit Visionary Control bitte per E-Mail an info@zerfas.de senden.

Verantwortlich für den Inhalt

Andreas Zerfas
Am Steinchen 1
56244 Leuterod

Produktstatus

Visionary Control befindet sich derzeit in Entwicklung. Darstellungen, Funktionen, technische Eigenschaften und Verfügbarkeiten können sich bis zur Freigabe ändern. Die Inhalte dieser Website sind eine unverbindliche Produktvorschau und kein Angebot, keine zugesicherte Beschaffenheit und keine Garantie für einen bestimmten Funktionsumfang.

Hinweis zu NIS‑2

Visionary Control wird mit Blick auf belastbare Betriebs- und Sicherheitsprozesse entwickelt. Der Einsatz einer Software allein begründet jedoch keine Erfüllung der Pflichten aus der NIS‑2-Richtlinie oder dem deutschen BSI-Gesetz. Ob eine Organisation betroffen ist und welche Registrierungs-, Melde-, Risiko- und Organisationspflichten gelten, muss der jeweilige Betreiber für seinen konkreten Einsatz selbst prüfen.

Produktdarstellungen auf dieser Website sind daher keine NIS‑2-Zertifizierung, keine Konformitätszusage und keine Rechtsberatung. Offizielle Informationen und die Betroffenheitsprüfung stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereit.

Hinweis zum Cyber Resilience Act (CRA)

Die hier beschriebene Produktversion ist noch nicht abschließend freigegeben. Diese Website enthält keine Erklärung, dass bereits eine Konformitätsbewertung nach der Verordnung (EU) 2024/2847 abgeschlossen wurde, und keine CE- oder CRA-Konformitätszusage.

Der CRA gilt grundsätzlich ab 11. Dezember 2027; einzelne Bestimmungen gelten früher, darunter Meldepflichten nach Artikel 14 seit 11. September 2026. Welche Pflichten im konkreten Fall greifen, richtet sich insbesondere nach Produktrolle, Bereitstellung und Einsatzkontext. Maßgeblich ist der amtliche Text der Verordnung (EU) 2024/2847.

Verbraucherstreitbeilegung

Ich bin weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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